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   BFH, 06.07.1966 - VI 135/65   

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https://dejure.org/1966,686
BFH, 06.07.1966 - VI 135/65 (https://dejure.org/1966,686)
BFH, Entscheidung vom 06.07.1966 - VI 135/65 (https://dejure.org/1966,686)
BFH, Entscheidung vom 06. Juli 1966 - VI 135/65 (https://dejure.org/1966,686)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Zurechnung des Mietwerts einer Wohnung bei Vorliegen einer dinglich gesicherten Wohnrechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 86, 650
  • NJW 1967, 463
  • DB 1966, 2002
  • BStBl III 1966, 650
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 08.02.1957 - VI 27/56 U

    Anwendbarkeit von § 12 Ziff. 2 EStG bei Zusage der Rente einer gesetzlich

    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 135/65
    Der Rechtsprechung des RFH im Urteil IV 78/38 vom 8. September 1938 (RStBl 1939, 4), der der BFH gefolgt sei, z. B. in den Urteilen VI 5/54 U vom 11. Januar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 177 -- BFH 64, 177 --, BStBl III 1957, 68) und VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (BFH 64, 550, BStBl III 1957, 207), daß der Nutzungswert einer Wohnung, die ein unterhaltsverpflichteter Angehöriger einem unterhaltsberechtigten Angehörigen überlassen habe, dem Überlassenden zuzurechnen sei, sei daher nicht zu folgen.
  • BFH, 06.07.1966 - VI 148/65
    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 135/65
    Die Auffassung der Einspruchsentscheidung, daß der Mietwert dieser Wohnung nach § 21 Abs. 2 EStG auf Grund des dinglich gesicherten Wohnrechts steuerlich bei der Mutter und der Schwester zu erfassen ist, entspricht der Auffassung des Senats, wie sie in dem Urteil VI 148/65 vom 6. Juli 1966 (BFH 86, 676, BStBl III 1966, 622) zum Ausdruck gekommen ist.
  • BFH, 11.01.1957 - VI 5/54 U

    Zurechnung des Nutzungswertes bei unentgeltlicher Überlassung einer Wohnung an

    Auszug aus BFH, 06.07.1966 - VI 135/65
    Der Rechtsprechung des RFH im Urteil IV 78/38 vom 8. September 1938 (RStBl 1939, 4), der der BFH gefolgt sei, z. B. in den Urteilen VI 5/54 U vom 11. Januar 1957 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 64 S. 177 -- BFH 64, 177 --, BStBl III 1957, 68) und VI 27/56 U vom 8. Februar 1957 (BFH 64, 550, BStBl III 1957, 207), daß der Nutzungswert einer Wohnung, die ein unterhaltsverpflichteter Angehöriger einem unterhaltsberechtigten Angehörigen überlassen habe, dem Überlassenden zuzurechnen sei, sei daher nicht zu folgen.
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 174/80

    Die unentgeltliche Überlassung der wohnung an die Altenteiler stellt eine

    Es handelt sich im Bereich der Land- und Forstwirtschaft bei der Einräumung des dinglichen Wohnungsrechtes nicht um eine einmalige Vermögenszuwendung, wovon z. B. das BFH-Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65 (BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650) im privaten Bereich ausgegangen ist, sondern um eine dauernde Überlassung der Nutzung eigenen Betriebsvermögens durch den Betriebsinhaber und Altenteilsverpflichteten.
  • BFH, 27.06.1978 - VIII R 54/74

    Nießbrauch - Dingliches Wohnungsrecht - Nutzungswert - Einkünften aus Vermietung

    c) Die Gleichstellung des dinglich Berechtigten mit dem Eigentümer durch die bisherige Rechtsprechung war teilweise von der Überlegung beeinflußt, daß andernfalls Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung möglicherweise überhaupt nicht der Besteuerung unterworfen würden, und zwar beim Eigentümer nicht, weil es sich bei der entgeltlichen Bestellung eines dinglichen Rechts um eine nicht unter § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG fallende Vermögensumschichtung handle (vgl. BFH-Urteil VIII R 210/72; Söffing, Finanz-Rundschau 1975 S. 414, 419) und auch keine Eigennutzung i. S. von § 21 Abs. 2 EStG vorliege, beim dinglich Nutzungsberechtigten nicht, weil ihm die Wohnung nicht unentgeltlich überlassen werde i. S. der zweiten Alternative des § 21 Abs. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65, BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650).
  • BFH, 30.04.1976 - VI R 34/75

    Altenteillast - Sonderausgaben - Wirtschaftlicher Zusammenhang - Veranlagung -

    Sollte dies der Fall sein, so ist zu beachten, daß der dinglich Wohnberechtigte nach der Rechtsprechung des BFH demjenigen gleichgestellt wird, der eine Wohnung im eigenen Haus nutzt (vgl. zuletzt Urteil vom 26. März 1974 VIII R 120/69, BFHE 112, 162, BStBl II 1974, 424) und daß demnach insoweit keine jährlichen Zuwendungen der Kläger an die Altenteilsberechtigten gegeben wären (Urteil vom 6. Juli 1966 VI 135/65, BFHE 86, 650, BStBl III 1966, 650), zumal eine unterschiedliche steuerliche Beurteilung von mehreren verschiedenartigen Versorgungszuwendungen eines Verpflichteten gegenüber einem Berechtigten grundsätzlich möglich und in Einzelfällen sogar zwingend ist (Urteile IV 67/61 S und vom 25. Mai 1973 VI R 375/69, BFHE 109, 446, BStBl II 1973, 680).
  • BFH, 28.02.1974 - VIII R 122/73

    Unterhaltsberechtigter - Übereignung eines Mietwohngrundstückes -

    Soweit in den Urteilen des BFH vom 6. Juli 1966 VI 148/65 und VI 135/65 (BFHE 86, 676 und 650, BStBl III 1966, 622 und 650) zum Ausdruck komme, daß nur bei Einräumung eines dinglichen Wohnrechts der Nutzungswert dem Veräußerer und nicht dem Käufer gemäß § 21 Abs. 2 EStG zuzurechnen sei, folge es dieser Rechtsprechung nicht, da bei einem obligatorischen Wohnrecht die Rechtslage steuerrechtlich nicht anders beurteilt werden könne (Hinweis auf Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 10. Aufl., § 21, Anm. 16).
  • BFH, 06.07.1966 - VI 148/65
    Beruht die unentgeltliche Nutzung einer Wohnung nicht auf einem Nießbrauch, sondern auf einem dinglichen Wohnrecht so muß grundsätzlich dasselbe gelten; denn auch hier wird die Wohnung aus eigenem dinglichen Recht genutzt, wie in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil des Senats VI 135/65 vom 6. Juli 1966 ausgeführt ist.
  • BFH, 12.09.1969 - VI R 333/67

    Nießbrauchsberechtigte - Dinglich Wohnberechtigte - Nutzungswert der Wohnung -

    Auch in einem solchen Fall wird die Wohnung aus eigenem dinglichen Recht genutzt (vgl. die BFH-Urteile VI 148/65, a. a. O.; VI 135/65 vom 6. Juli 1966, BFH 86, 650, BStBl III 1966, 650); denn auf das Wohnrecht finden nach § 1093 Satz 2 BGB die Vorschriften über den Nießbrauch entsprechende Anwendung.
  • BFH, 24.07.1981 - VI R 232/77

    Einkommensteuerrechtliche Zurechnung des Nutzungswertes einer auf Grund eines

    Dieser Auffassung steht das Urteil des Senats vom 6.7.1966 VI 135/65 ( BFHE 86, 650 , BStBi. 1111966, 650) nicht entgegen.
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